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Gefahrenquellen vermeiden

Sicherheit hat einen hohen Stellenwert. Auch Sie können durch Ihr Verhalten dazu beitragen.

Mitverantwortung der Mietparteien

Mitverantwortung der Mietparteien

Gemeinsame Pflichten

Verkehrssicherungspflicht:

Gebäude und Grundstücke dürfen keine Gefahr für andere darstellen. Deshalb wird kontrolliert, ob alles in einem sicheren Zustand ist. Nicht jedes Unglück lässt sich vermeiden, aber viele Risiken können im Vorfeld erkannt und ausgeschlossen werden.

 

Sorgfaltspflicht:

Wer in einem Haus lebt, trägt mit Verantwortung. Ein sorgfältiger Umgang mit der Immobilie gehört ebenso dazu wie der Hinweis auf Schäden oder Mängel. Wer etwas Auffälliges bemerkt, sollte den Vermieter informieren – damit gemeinsam für Sicherheit gesorgt werden kann.

Mitverantwortung der Mietparteien

Sicherheit ist die Grundlage für ein gutes Miteinander. Damit sich alle Bewohnerinnen und Bewohner wohlfühlen können, müssen potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und behoben werden. Ebenso ist umsichtiges Verhalten im Alltag erforderlich, um Risiken gar nicht erst entstehen zu lassen.

Sicherheitsrisiken

Sicherheitsrisiken

Gefahrenquellen im Haus und auf dem Balkon

Sicherheit geht alle an – in der Wohnung und im Haus. Die wichtigsten Hinweise finden Sie hier.

Darf vor der Wohnungstür etwas abgestellt werden?

Gegenstände in gemeinschaftlich genutzten Bereichen stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Sie können zu Stolperfallen werden oder im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen. Aus diesem Grund sollten keine persönlichen Dinge in den gemeinschaftlichen Flächen abgestellt oder gelagert werden. Das betrifft insbesondere:

 

  • Treppenhäuser

  • Kellergänge

  • Trocknungsräume

  • Waschküchen

  • Aufzüge

 

Ein ordentlicher Zustand dieser Bereiche trägt wesentlich zur Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner bei.

Ist das Anbringen einer Markise erlaubt?

Das Anbringen von Markisen an der Fassade ist nicht erlaubt, da dabei die Bausubstanz beschädigt werden kann. Mit unserer Zustimmung ist jedoch eine klemm- oder spannbare Markise auf dem Balkon möglich.

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Bitte beachten Sie, dass Sie für die Sicherheit einer solchen Markise haften. 

Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

In der Regel sind die Wohnungen mit einem Kabelanschluss ausgestattet. Bitte installieren Sie keine Satellitenschüsseln – weder an der Fassade noch auf dem Dach –, da dadurch die Bausubstanz beschädigt werden kann.

Kann ich zu Hause einen Grill verwenden?

Ja, das Grillen mit einem Elektrogrill ist erlaubt. Die Nutzung von Holzkohle- oder Gasgrills ist aus Brandschutzgründen jedoch nicht gestattet – weder in der Wohnung, noch auf dem Balkon oder an anderen Stellen des Grundstücks.

Welche Art von Blumenkästen ist erlaubt?

Blumenkästen dürfen ausschließlich auf der Innenseite des Balkons angebracht oder abgestellt werden. Kästen, die nach außen hängen, stellen ein Sicherheitsrisiko dar – sie können etwa bei starkem Wind herabfallen und Personen gefährden. Aus diesem Grund sind außen angebrachte Blumenkästen nicht erlaubt.

An wen kann ich mich wenden, wenn das Licht im Treppenhaus oder Keller nicht funktioniert?

Ausreichende Beleuchtung in Treppenhaus und Keller ist wichtig für Ihre Sicherheit. Die Lampen sollten zuverlässig funktionieren und ausreichend lange leuchten. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an den Vermieter.

 

Die notwendigen Schritte werden dann veranlasst.

Kann ich zu Hause einen Grill verwenden?

Ja, das Grillen mit einem Elektrogrill ist erlaubt. Die Nutzung von Holzkohle- oder Gasgrills ist aus Brandschutzgründen jedoch nicht gestattet – weder in der Wohnung, noch auf dem Balkon oder an anderen Stellen des Grundstücks.

Gefahrenquellen

Gefahrenquellen im Wohnbereich und auf Balkonen

Gefahrenquellen im Haus und auf dem Balkon

Sicherheit geht alle an – in der Wohnung und im Haus. Die wichtigsten Hinweise finden Sie hier.

Darf vor der Wohnungstür etwas abgestellt werden?

Gegenstände in gemeinschaftlich genutzten Bereichen stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Sie können zu Stolperfallen werden oder im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen. Aus diesem Grund sollten keine persönlichen Dinge in den gemeinschaftlichen Flächen abgestellt oder gelagert werden. Das betrifft insbesondere:

 

  • Treppenhäuser

  • Kellergänge

  • Trocknungsräume

  • Waschküchen

  • Aufzüge

 

Ein ordentlicher Zustand dieser Bereiche trägt wesentlich zur Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner bei.

Ist es erlaubt, ein Planschbecken für Kinder aufzustellen oder einen Teich im Außenbereich anzulegen?

Planschbecken und Teiche stellen insbesondere für kleine Kinder ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Aus diesem Grund ist deren Aufstellung auf dem Grundstück nicht gestattet. Eine Haftung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.

Darf ich größere Abfallmengen neben der Mülltonne oder dem Container abstellen?

Herumliegender Müll kann Ungeziefer anziehen und die Sauberkeit im Wohnumfeld beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, Abfälle ausschließlich in die dafür vorgesehenen Tonnen oder Container zu werfen. Sind diese voll, warten Sie bitte den nächsten regulären Abholtermin ab. Größere Gegenstände wie Möbel, die nicht zerkleinert werden können, gelten als Sperrmüll und müssen separat entsorgt werden – zum Beispiel über den örtlichen Entsorgungsdienst oder ein Wertstoffzentrum.

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Weitere Informationen zum Thema Mülltrennung

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