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Hausordnung

Hier finden Sie wichtige Regeln und Hinweise für ein gutes Zusammenleben in Ihrer Wohnanlage.

Hausordnung

​1. Allgemeine Grundsätze

Ein harmonisches Zusammenleben erfordert Rücksichtnahme und Toleranz.
Alle Mieter sind verpflichtet, Störungen anderer zu vermeiden und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

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2. Lärm und Ruhezeiten

  • Ruhezeiten: täglich 13:00–15:00 Uhr und 22:00–06:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen.

  • Musik-, TV- und sonstige Geräte auf Zimmerlautstärke einstellen, besonders bei offenem Fenster.

  • Haus- und Wohnungstüren leise schließen.

  • Partys dürfen andere Mieter nicht unzumutbar stören; Hinweise im Flur oder direkte Absprache mit Nachbarn sind empfohlen.

  • Lärm von Kindern ist grundsätzlich hinzunehmen, solange die Nachtruhe gewahrt bleibt. Eltern sollen ihre Kinder zu Rücksichtnahme anleiten.
     

3. Bauliche Veränderungen, Renovierung und Tapezieren

  • Tapezieren, Streichen oder Lackieren ist grundsätzlich erlaubt. Bei Auszug müssen Räume in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

  • Bauliche Veränderungen (Böden, Sanitäranlagen, Wände, Türen) bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

  • Eigenleistungen bei sicherheitsrelevanten Arbeiten (Sanitär, Elektro, Durchbrüche) sind untersagt.

  • Geringfügige Änderungen, die sich leicht rückgängig machen lassen, sind erlaubt.
     

4. Tierhaltung

  • Grundsatz: Tierhaltung bedarf der Erlaubnis des Vermieters, ausgenommen ungefährliche Kleintiere in üblicher Zahl (Zierfische, Hamster, Kaninchen, Ziervögel).

  • Kriterien für die Genehmigung: Art, Größe, Anzahl des Tieres; Größe, Lage und Zustand der Wohnung; mögliche Störungen Dritter.

  • Gefährliche Tiere (z. B. Listenhunde nach LHundG NRW) sind verboten.

  • Tierhaltung darf keine Schäden verursachen; der Mieter haftet für alle Ansprüche Dritter und muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen.

  • Die Erlaubnis erlischt beim Tod des Tieres oder dessen Abschaffung.
     

5. Gemeinschaftsflächen

  • Flure, Treppenhäuser, Kellergänge, Dachboden und Grünanlagen sind frei von privaten Gegenständen zu halten.

  • Kinderwagen, Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

  • Laden von Akkus (E-Bikes, E-Scooter) in Gemeinschaftsräumen ist verboten.

  • Grünanlagen dürfen nicht als Sport-, Grill- oder Lagerfläche genutzt werden.
     

6. Müll und Abfallentsorgung

  • Müll ist regelmäßig und getrennt nach den örtlichen Vorgaben zu entsorgen.

  • Abfälle dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden.

  • Sperrmüll darf frühestens 12 Stunden vor Abholung bereitgestellt werden.

  • Ungezieferbefall ist unverzüglich dem Vermieter zu melden.

  • Bei unsachgemäßer Müllentsorgung trägt der Verursacher alle Kosten.
     

7. Reinigung

  • Mieter reinigen Flure, Treppen und ggf. Keller nach dem Reinigungsplan.

  • Die Nutzung der Waschküche, Trockenspeicher oder anderer Gemeinschaftseinrichtungen richtet sich nach den geltenden Nutzungsregeln.

  • Müllplätze, Gemeinschaftsräume und Treppenhaus müssen sauber gehalten werden.
     

8. Rauchwarnmelder

  • Rauchmelder dürfen nicht abgedeckt, entfernt oder beschädigt werden.

  • Funktionskontrollen und Wartung erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder eine Fachfirma.

  • Mieter müssen Zugang für Wartungstermine ermöglichen und Defekte unverzüglich melden.
     

9. Balkone und Terrassen

  • Blumenkästen sind sicher zu befestigen.

  • Teppiche dürfen nicht ausgeschüttelt werden; Wasser, Abfälle und Zigarettenreste dürfen nicht über Geländer entsorgt werden.

  • Lagerung von Möbeln, Elektrogeräten oder Sperrmüll ist nicht erlaubt.

  • Grillen mit offener Flamme ist nicht gestattet.
     

10. Heizen, Lüften und Legionellenprophylaxe

  • Wohnräume sind ausreichend zu heizen und regelmäßig zu lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden.

  • Bei längerer Abwesenheit sollte eine Vertrauensperson alle 1–2 Wochen Wasserleitungen durchspülen.

  • Heizung, Lüftung und Warmwasseranlagen dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
     

11. Schlüssel und Zutritt

  • Schlüssel dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters nachgemacht werden.

  • Verlust ist umgehend zu melden; bei Gefahr von Missbrauch können Kosten für Austausch der Schließanlage entstehen.

  • Bei längerer Abwesenheit ist eine Vertrauensperson mit Schlüssel zu benennen, der Vermieter ist zu informieren.
     

12. Brandschutz und Betrieb von Haushaltsgeräten

  • Offenes Feuer (Kerzen, Feuerstellen) nur in der Wohnung und unter Aufsicht.

  • Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Heizgeräte) nur bestimmungsgemäß betreiben.

  • Ladegeräte für Akkus dürfen nicht in Gemeinschaftsbereichen betrieben werden.
     

13. Parken und Fahrzeuge

  • Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden.

  • Reparaturen, Ölwechsel oder das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen, im Hof oder vor Rettungswegen sind verboten.
     

14. Außenanlagen, Satellitenschüsseln und Antennen

  • Anbringen von Schüsseln, Markisen oder Antennen nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters.

  • Beschädigungen an Fassade, Dach oder Gemeinschaftsanlagen sind zu vermeiden.
     

15. Änderungsvorbehalt

Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Hausordnung bei Vorliegen sachlicher Gründe zu ändern.

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